Sie wollen (wieder) in die Kirche eintreten oder in unsere Gemeinde übertreten? Die Gliedschaft einer Kirche wird entweder durch die Taufe vollzogen oder bei Getauften durch einen Eintritt, bzw. durch einen Übertritt, der aber wiederum einen Austritt und Eintritt beinhaltet.
Im folgenden geben wir Ihnen ein paar Hinweise:

1. Sie sind nicht getauft
Sprechen Sie den Pastor an und erbitten Sie die Taufe. Nach einem Taufunterricht und ihrem Bekenntnis werden sie die Taufe empfangen und damit Glied der Gemeinde und Kirche sein.

2. Sie sind getauft, aber aus der Kirche ausgetreten
Sprechen Sie den Pastor an und bitten um Aufnahme in die Gemeinde. Nach einem Informationsgespräch füllen sie einen Aufnahmeantrag aus und in einem der nächsten Gottesdienste werden sie begrüßt und in die Gemeinde aufgenommen.

3. Sie sind getauft und gehören zu einer Kirche, möchten aber in unsere Kirche übertreten
In Schleswig-Holstein gibt es nicht wie in Niedersachsen eine Übertrittsvereinbarung zwischen den Kirchen. Das heißt zum Übertritt gehört hier ein Austritt und ein Eintritt.
• Für den Austritt gehen Sie zum zuständigen Standesamt und erklären vor dem Standesbeamten ihren Austritt aus ihrer Kirche oder Religionsgemeinschaft. Und sorgen Sie dafür, dass der Kirchensteuerabzug auf der Lohnsteuerkarte gestrichen wird, bzw. dass die Mitteilung darüber ihren Arbeitgeber erreicht.
• Für den Eintritt sprechen sie den Pastor an und bitten um Aufnahme in die Gemeinde. Nach einem Informationsgespräch füllen sie einen Aufnahmeantrag aus und in einem der nächsten Gottesdienste werden sie begrüßt und in die Gemeinde aufgenommen.

4. Wenn Sie Interesse an einem Glaubenskurs haben
Wenn Sie altes Wissen auffrischen wollen oder der Meinung sind, sie wüssten in Glaubensdingen einfach zu wenig, dann sprechen Sie den Pastor an. Fast jährlich werden Glaubenskurse angeboten.

 

5. Was ist bei Kindern zu beachten?

Für Kinder bis zum 11. Lebensjahr entscheiden die Eltern, bzw. die Erziehungsberechtigten. Heranwachsende mit 12 und 13 Jahren müssen zusammen mit den Erziehungsberechtigten entscheiden und auch die Erklärungen unterschreiben. Jugendliche ab 14 sind religionsmündig und müssen ihre Entscheidungen selbst treffen.